Grundsätzliche Voraussetzungen für die Erntejagd

Erste Voraussetzung für die Jagdausübung in der Feldflur, ob vor oder während der Ernte, ist die enge und gute Zusammenarbeit zwischen Jägern und Landwirten. Beide Parteien müssen sich perfekt absprechen, um gut präpariert zum Zeitpunkt des Mais-Drückens, Dreschens oder Häckselns bereit zu sein. Eine Vorab-Planung ist von großem und zeitsparendem Vorteil. Dazu gehört, dass die Drückjagdböcke schon zum Verladen bereitstehen, die Liste der infrage kommenden Schützen und Hundeführer vorliegt und die nötige Beschilderung zur Verkehrssicherung einsatzbereit ist. Der selbstverständlich gelöste Jagdschein braucht wohl nicht extra erwähnt zu werden. Dieser muss trotzdem vor Jagdbeginn vorgezeigt werden. Denn sicher ist sicher. 

10 Regeln für eine sichere Erntejagd 

  1. Verkehrssicherung: Die Straßen und Wege rund um die zu bejagende Fläche müssen für Autos und Spaziergänger mit Warnschildern deutlich gekennzeichnet werden.
  2. Warnbekleidung: Sichtbarkeit in Form von Warnkleidung in Signalorange ist ein "Muss", um Sicherheit untereinander zu gewährleisten. 
  3. Sicherheitsabstand: Der Abstand von Schütze zu Schütze muss beim Anstellen ausreichend bemessen sein.
  4. Sicherheitsabstand: Ein Sicherheitsabstand zwischen den Schützen und den Erntefahrzeugen muss auf jeden Fall eingehalten werden.
  5. Schusswinkel: Der Schusswinkel wird von dem Jagdleiter den Schützen vorgegeben. Die Schussrichtung und -entfernung wird pro Stand festgelegt. Niemals ins Treiben oder Feld zielen oder schießen. Nach Beziehen des Standes vergewissern Sie sich, ob die Vorgaben stimmig sind, und sondieren Sie das Gelände noch einmal nach Straßen, Gebäuden, Nachbarschützen und weiteren potentiell gefährdeten Personen. Kugelfang muss immer gegeben sein. Ideal sind erhöhte Stände in Form von Drückjagdböcken. Diese bieten eine bessere Übersicht und der Schusswinkel von oben nach unten sorgt für Kugelfang. Trotz aller Vorgaben ist jeder Schütze für seine Schussabgabe eigenverantwortlich und muss ermessen, wann und ob er den Schuss freigibt.
  6. Freigabe: Der Jagdleiter gibt bei der Begrüßung die Freigabe für das zu erlegende Wild bekannt. Wildart, Geschlecht und Altersklasse werden hierbei festgelegt.
  7. Stände für die Schützen: Jeder Schütze bekommt "seinen" Stand zugewiesen. Der Stand darf während der Jagd nicht verlassen werden.
  8. Jagddauer: Beginn und Ende der Jagd werden festgelegt und allen Jagdteilnehmern mitgeteilt. Nur zwischen Beginn und Ende ist die Schussabgabe erlaubt. Diese Zeiten sind zwingend einzuhalten. Eventuelle Fangschüsse und Nachsuchen werden extra geregelt.
  9. Hochsitze und Drückjagdböcke: Die Jagdeinrichtungen müssen den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechen. Der Drückjagdbock sollte beispielsweise mit einem Riegel zum Schließen versehen sein, um Stürze vom Bock zu vermeiden. In Niedersachsen ist die Jagdausübung von der Ladefläche eines Pick-Ups oder Anhängers erlaubt. Das Fahrzeug muss stehen, das Führerhaus darf nicht besetzt sein und die jagdliche Einrichtung muss mindestens einen halben Meter höher als das Führerhaus sein. In Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz hingegen darf nur von "erhöhten Einrichtungen" aus gejagt werden.
  10. Hundeausrüstung: Auch der Jagdhund muss bei der Ernte- bzw. Maisjagd sicher und sichtbar ausgestattet sein. Bei der Jagd in hohen Maisschlägen ist darauf zu achten, dass die Hunde in den Hundeschutzwesten nicht überhitzen. Ausreichend Trinkwasser und Abkühlungsmöglichkeit müssen den Hunden zwischendurch geboten werden. Findet der Hund nicht direkt zum Besitzer zurück, sind Name und Handynummer auf der Hundeschutzweste von Vorteil. So kann der Besitzer schnell ausfindig gemacht werden.

Fazit:

Die Maisflächen haben sich in den letzten Jahren vervielfacht und unsere Wildschweine leben inzwischen bis zu fünf Monate im Jahr durchgehend in Feldern. Dort finden sie ein mehr als ausreichendes Nahrungsangebot, hervorragende Deckung und Schutz und sind daher schwer zu bejagen. Dies bedeutet laut des Deutschen Jagdverbandes eine momentane Reproduzierungsrate von 260 % beim Schwarzwild. Dadurch und durch die immer noch drohende Afrikanischen Schweinepest sind Jäger mehr als sonst dazu angehalten, den Schwarzwildbestand zu reduzieren. Daher sind Erntejagden zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes nicht außer Acht zu lassen. Mit einer guten Vorbereitung und der Einhaltung oben genannter Sicherheitsregeln ist die Jagd auf Sauen in der Feldflur perfekt geeignet.