Welche rechtlichen Vorschriften gibt es zum Thema Drohnen ?

Seit dem 31.12.2020 gelten neue, EU-weite Vorschriften für Betreiber eines UAS. Diese Abkürzung steht für Unmanned Aerial System, doch bekannter sind die Geräte unter dem Begriff Drohne. Um keine Ordnungswidrigkeit oder gar strafbare Handlung zu begehen, müssen die EU-Vorschriften beachtet werden. Die in Deutschland zuständige Stelle für den Betrieb und Flug von Drohnen ist das Luftfahrt-Bundesamt (nachfolgend abgekürzt LBA).

Nach der EU-Drohnenverordnung gibt es drei UAS-Betriebskategorien, sie lauten Offen, Speziell und Zulassungspflichtig. Die meisten handelsüblichen Drohnen dürften in die Kategorie „Offen“ fallen, welche zusätzlich in drei weitere Unterkategorien unterteilt wird (A1, A2 und A3). Außerdem gibt es fünf Risikoklassen: C0, C1, C2, C3 und C4. Diese bestimmen den Mindestabstand, den eine Drohne zu Menschen, Wohngebieten/Wohngrundstücken, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten einhalten muss. Zukünftig sind Drohnenhersteller verpflichtet, die von ihnen in Verkehr gebrachten UAS mit einem Hinweis zur entsprechenden Risikoklasse zu versehen, damit Endkunden einen besseren Überblick über einzelne Drohnenmodelle erhalten.

Mit Jahresbeginn 2021 werden die folgenden zwei Kenntnisnachweise für Drohnenpiloten unterschieden: Der EU-Kompetenznachweis („kleiner EU-Drohnenführerschein“) und das EU-Fernpiloten-Zeugnis („großer EU-Drohnenführerschein“). Für den Erwerb des EU-Fernpiloten-Zeugnisses ist der Besitz des EU-Kompetenznachweises Voraussetzung.

Welche Voraussetzungen gibt es, um eine Drohne (UAS) fliegen zu dürfen?

Mindestalter für Drohnenpiloten

Die EU-Drohnenverordnung gibt ein Mindestalter von 16 Jahren für Drohnenbetreiber an. Deutschland übernimmt das EU-Mindestalter, in anderen EU-Ländern kann hiervon abgewichen werden.

EU-Kompetenznachweis

Für den Betrieb von Drohnen mit einem Abfluggewicht von 250 g oder mehr gilt die Pflicht, einen EU-Kompetenznachweis vorzuweisen. Hierbei handelt es sich um einen 45-minütigen Onlinetest, der im Anschluss an ein Onlinetraining absolviert werden kann. Training und Prüfung können online gegen eine Gebühr von 25,00 Euro (Stand Dezember 2021) auf der Website des LBA absolviert werden, nachdem sich der angehende Drohnenpilot registriert hat. Die Registrierung schlägt derzeit mit 20,00 € Gebühr für natürliche Personen zu Buche. Weitere Informationen stellt das Luftfahrt-Bundesamt hier zur Verfügung.

Registrierungspflicht

Wer eine Drohne bedienen möchte, muss sich als Fernpilot registrieren. Hierbei wird unterschieden:

    • Piloten ohne eigenes UAS:

Um den EU-Kompetenznachweis zu absolvieren, müssen angehende Drohnenpiloten sich beim LBA registrieren. Im Anschluss an diese Registrierung wird eine unbegrenzt gültige „Fernpiloten-ID“ zugewiesen. Unter dieser Fernpiloten-ID sind die persönlichen Daten beim Luftfahrtbundesamt hinterlegt und können im dortigen Benutzerkonto aktualisiert werden. Die Fernpiloten-ID ist nicht zur Veröffentlichung bestimmt.

    • Piloten mit eigenem UAS:

Wer eine eigene Drohne betreiben möchte, muss sich beim LBA zusätzlich zur Fernpiloten-ID eine „UAS-Betreiber-Nummer“ (eID) ausstellen lassen. 

Die Registrierung beim LBA ist verpflichtend für alle Drohnen, die in der Lage sind, persönliche Daten aufzuzeichnen (z. B. mit einer Kamera oder einem Mikrofon). Mithilfe der eID kann der Drohnenpilot einer oder mehreren Drohnen zugeordnet werden, ohne dass persönliche Angaben wie Name und Adresse veröffentlicht werden müssen. Sinn dieser Registrierung ist also die Identifizierbarkeit der UAS-betreibenden Person bei gleichzeitigem Schutz vor Datenmissbrauch. Die eID wird in zukünftigen Drohnenmodellen digital hinterlegt, sodass diese aus der Entfernung ausgelesen werden kann („direkte Fernidentifizierung“).

Haftpflichtversicherung

Für jede registrierungspflichtige Drohne muss eine Haftpflichtversicherung vorliegen. Nur mit Angabe einer gültigen Versicherung erhalten UAS-Betreiber ihre UAS-Betreibernummer (eID) vom LBA.

Kennzeichnung

Eine Kennzeichnung mit der eID auf der Außenseite der Drohne ist verpflichtend. Diese muss nicht mehr wie nach alter Vorschrift feuerfest sein, jedoch wird dies empfohlen. Die eID besteht aus insgesamt 19 Buchstaben und Zahlen. Von diesen erfüllen die letzten 3 eine PIN-Funktion, um Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Die PIN wird außerdem zum Hinterlegen der eID in der Drohne benötigt. Bringen Sie nur die ersten 16 Stellen Ihrer eID auf der Drohne an und halten die letzten drei Positionen geheim.

 

Was Sie über die Drohnen aus dem Sortiment von Grube wissen müssen

Für den Betrieb aller bei uns angebotenen Modelle ist mindestens ein EU-Kompetenznachweis („kleiner“ EU-Drohnenführerschein“) erforderlich. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall abzuschließen. Jede Person, die mit diesen Geräten umgeht, muss mindestens 16 Jahre alt und beim LBA registriert sein (Ausnahme: Fliegen unter Aufsicht einer registrierten, sachkundigen und mindestens 16 Jahre alten Person). Die maximale Flughöhe beträgt immer 120 Meter über dem Erdboden. Es sind Flugverbotszonen zu beachten, die länderspezifisch gelten und z. B. über Apps einsehbar sind (z. B. „Droniq“, die kostenlose App der Deutschen Flugsicherung (DFS) für Android und iOS).

Bitte beachten Sie: Diese Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen aufbereitet und stellen keine Rechtsberatung dar. Änderungen der Verordnung und genannter Quellen sind jederzeit möglich. 

Wir sind bemüht, diesen Artikel stets aktuell zu halten. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an die zuständigen Anlaufstellen.

Quellen
  • https://www.lba.de/
  • https://www.drohnen.de/
  • https://www.dein-drohnenpilot.de/
  • Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und Delegierte Verordnung (EU) 2019/945