Warum ist eine Seilwindenprüfung erforderlich?

Seilwinden können Ursache von schweren Unfällen, teilweise sogar mit Todesfolge sein. Häufige Unfallursachen sind Fehlbedienungen der Winde oder zu schwach dimensionierte Anschlagmittel. Vor allem letztere können zu einer Gefahr für Waldarbeiter werden, wenn sich die Zugleistung der Winde über die Nutzungsdauer unbemerkt verändert. Grund: Die Toleranz bei der Zugleistung nach oben und unten darf nach gültiger Norm schon plus/minus 10 Prozent der Nennzugleistung betragen. Zieht die Forstseilwinde deutlich mehr, wird vielleicht sogar noch mit Umlenkrolle gearbeitet, können alle Teile des Zugsystems überlastet werden und schlimmstenfalls versagen. Die Abweichung bei der Zugleistung nach oben ist besonders unfallträchtig, vor allem beim Arbeiten mit Umlenkrollen.

Wie oft muss eine Seilwindenprüfung durchgeführt werden?

Wenn eine ungeprüfte Winde mehr zieht, als sie nach ihrer Nennleistung ziehen soll, kommen schnell viele potentielle Gefahrenquellen zusammen. Aus diesem Grund geben die Unfallverhütungsvorschriften der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Nr. 54 (DGUV) vor, dass Seilwinden, Seilzüge und Anschlagmittel bei gewerblicher Nutzung jedes Jahr geprüft werden müssen.

Wer darf eine Forst-Seilwinde prüfen?

Die wiederkehrende Seilwindenprüfung muss von einer sachkundigen Person durchgeführt werden. Lehrgänge für Forstunternehmer zu diesem Thema führen diverse Institutionen durch. So geschulte Personen verfügen anschließend über die erforderliche Sachkunde. In der Praxis hingegen werden viele Prüfberichte lediglich abgehakt, da nicht alle Betriebe über die erforderliche Messausrüstung verfügen. Insbesondere die geforderte Prüfung der Lasthaltefunktion für Kleinseilwinden und Seilzüge ist oft nicht ohne weiteres möglich. Stattdessen wird häufig mit einem Dynamometer geprüft, welches aber lediglich die Maximalzuglast ausgibt. Die Prüfung der Bremshaltelast, auch als Halteleistung bezeichnet, kann mit einem solchen Dynamometer allerdings nicht überprüft werden. Auch die anschließende Dokumentation ist häufig nicht in einem zufriedenstellenden Umfang gegeben. Den Satz „Wenn was passiert, …“ können Sie gedanklich sicherlich selbst vervollständigen.

Seilwindenprüfung auf unserem Seilwindenprüfstand

Um den gesetzlichen Anforderungen für Kleinseilwinden und Seilzüge Rechnung zu tragen, bieten wir als Serviceleistung ab sofort eine Prüfung dieser Geräte auf unserem hauseigenen Seilwindenprüfstand am Standort Bispingen südlich von Hamburg an. Wir prüfen für Sie Spillwinde und Kleinseilwinden sowie Seilzüge. Dreipunktseilwinden können auf dem Prüfstand leider nicht geprüft werden.

Nachdem Ihre Seilwinde oder Seilzug unser Haus erreicht, führen wir eine Sicht- und Funktionsprüfung durch. Anschließend erfolgen eine Zugkraftmessung und die Kontrolle der Bremshaltelast. Unsere sehr präzise Windenzugkraftmessanlage ist KWF-geprüft. Die Messergebnisse werden in einem Prüfprotokoll für Sie dokumentiert. Das Protokoll erhalten Sie bequem per E-Mail. Mit Hin- und Rückversand sollten Sie für Ihre Arbeitsplanung ca. 7 Werktage ohne das Gerät einplanen. Bitte den Versand ohne Betriebsstoffe durchführen.

Wie teuer ist eine Prüfung von Seilwinde oder Seilzug?

Die Prüfgebühren für die Seilwindenprüfung finden Sie in nachfolgender Tabelle:

Prüfkosten € inkl. MwSt
Seilzug 35,90
Spillwinde 45,90
Rundschlinge 5,00
Umlenkrolle 9,00
Zugseil je 10 Meter 5,00
Schäkel 4,00
Baumzugseil 11,00
Rückekette/Chokerseil 7,50

Unsere Ansprechpartner für Ihre Geräteprüfung

Um die Bearbeitung zu erleichtern, nutzen Sie am besten unseren Einsendeschein für Seilwinden und Seilzüge (PDF-Download). Sie erreichen uns auch per Telefon unter 05194/900-0 oder E-Mail materialpruefung@grube.de. Bei Fragen zum weiteren Ablauf stehen wir jederzeit zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen allzeit sicheres Arbeiten!

Das Wichtigste zur Windenprüfung auf einen Blick

  • jährliche Prüfung bei gewerblicher Nutzung ist Pflicht
  • Prüfung nur durch sachkundige Personen vornehmen lassen
  • die Prüfung von Kleinseilwinden, Spillwinden und Seilzügen bei Grube ist KWF-zertifiziert
  • Kontrolle der Maximalzugleistung und der Bremshaltelast
  • lückenlose Dokumentation mit Prüfprotokoll
  • Dauer ca. 7 Werktage