Hintergrund der Norm DIN 30754

Bis zur Herausgabe der Norm DIN 30754 für Anschlagmittel im Bodenzug gab es keine normativen Vorgaben. Oft wurden daher Anforderungen angewandt, die auf den Hebebereich abgestimmt waren. Spezielle Normen für forstwirtschaftliche Zwecke gab es bisher nicht. Der hohe Sicherheitsfaktor, z. B. SF 7 für eine Rundschlinge, führte beispielsweise dazu, dass sich die Schlingen nur noch schwer in Umlenkrollen einlegen ließen. Gleichzeitig wurden die Anschlagmittel zwangsläufig eher schwer und unhandlich. 

Die Normauslegung wurde speziell auf die Erkenntnisse des forstlichen Seilwindeneinsatzes abgestimmt. Grundsätzlich wird in der neu eingeführten Norm DIN 30754 der Bodenzug vom Hebebereich (z. B. Arbeiten mit Seilkrananlagen oder Kranen) getrennt.

Die neue Angabe zur forstlichen Zuglast (FTF)

Eine wesentliche Änderung in der Norm ist der Begriff Forest Tractive Force oder kurz FTF, gefolgt von einer Dezimalzahl z. B. FTF 2,5 oder FTF 6,0. Die FTF-Klasse bezeichnet die maximal zulässige Nutzlast eines Anschlagmittels bzw. die Zuglast, welche die Forstseilwinde bei Nutzung dieses Anschlagmittels erreichen darf. Für den Anwender wichtig: „Umrechnen“ bei den Anschlagmitteln gibt es mit der neuen Norm nicht mehr.

Während früher galt, dass alle Anschlagmittel inklusive der Windenseile die doppelte Nutzlast der Windenzugleistung erreichen mussten, sind die erforderlichen Sicherheitsreserven für den Bodenzug nun bereits in die FTF-Klasse eingerechnet. Im Klartext: Alle Anschlagmittel einer FTF-Klasse können mit den entsprechenden Forstseilwinden eingesetzt werden. Also FTF 4,5 zur Seilwinde mit 4,5 t Zugleistung, FTF 6,0 zur Seilwinde mit 6,0 t Zugleistung, usw.

Die Angaben werden zukünftig auf allen Anschlagmitteln zu finden sein, die nach Norm DIN 30754 gefertigt werden. Der Begriff Working Load Limit (WLL) aus dem Hebebereich wird für den forstlichen Bodenzug somit durch Forest Tractive Force (FTF) ersetzt. Schäkel aus dem Bereich Hebezeuge dürfen davon abweichend weiterhin genutzt werden, wenn die Nutzlast ausreicht.

Als weitere Vorgabe sind Benutzerhinweise zu nennen, die im Zuge der Normeinführung verpflichtend beim Erwerb entsprechender Produkte übergeben werden müssen. Sie enthalten Sicherheitshinweise, Angaben zu Aufbau und Funktion, zur Prüfung und Wartung, generelle Ablegehinweise sowie die Angabe des Herstellers.

Was passiert mit den „alten“ Anschlagmitteln?

Für gewerbliche und professionelle Anwender gilt: Wenn es normgerechte Anschlagmittel gibt, müssen diese gekauft und benutzt werden. Bei Benutzung von ungenormten Artikeln muss die Sicherheit der verwendeten Anschlagmittel in der Risikobewertung dargelegt werden. Andernfalls dürfen „alte“ Anschlagmittel nicht verwendet werden.

Auf Rundschlingen, Umlenkrollen und Baumzugseilen müssen die Norm, der FTF-Wert und der Zusatz "Nur für den forstlichen Bodenzug geeignet" stehen. Die Kennzeichnung muss dauerhaft auf den Anschlagmitteln angebracht sein. Ist die Kennzeichnung verschlissen, muss auch das Anschlagmittel abgelegt werden.

Rundschlingen aus dem Hebebereich, die mit WLL gekennzeichnet sind, dürfen nicht für den forstlichen Bodenzug eingesetzt werden.

Die Farbcodes für Anschlagmittel nach DIN 30754

Eine Erleichterung bei der Auswahl geeigneter Anschlagmittel soll Ihnen ein Farbcode bringen, mit dem unsere Nordforest-Produkte aus diesem Segment gekennzeichnet werden. Umlenkrollen, Rundschlingen, Kettenbauteile und Baumzugseile werden innerhalb einer FTF-Klasse einheitlich farblich gekennzeichnet:

Farbbeispiele für Anschlagmittel RAL-Farbton FTF-Klasse
RAL-6017-Maigrun 6017 Maigrün 2,5 t
RAL-1016-Schwefelgelb 1016 Schwefelgelb 4,5 t
RAL-2002-Blutorange 2002 Blutorange 6,0 t
RAL-5017-Verkehrsblau 5017 Verkehrsblau 8,5 t

Anschlagmittel einer Klasse lassen sich somit leicht miteinander kombinieren und die Verwechselungsgefahr sinkt. Eine Ausnahme bilden nach wie vor Rückeketten, für die sich eine Farbgebung je nach Festigkeitsklasse bereits lange zuvor durchgesetzt hatte (Rot= Grad 80, Blau = Grad 100). Für Rückeketten gilt weiterhin, dass die Mindestbruchlast mindestens doppelt so hoch sein muss wie die Zugleistung der Seilwinde. Hinweis: Der Grube-Farbcode ist nicht Teil der Norm, also auch nicht grundsätzlich verpflichtend.

Eine verpflichtende, wiederkehrende Seilwindenprüfung stellt sicher, dass die Seilwinden die gewünschten Leistungsparameter einhalten. Ein Prüfbuch ist für gewerbliche Nutzer deswegen unverzichtbar. Laden Sie sich am besten bei uns ein kostenloses Prüfbuch im PDF-Format herunter: Download Prüfbuch Anschlagmittel. Übrigens: Die jährlich vorgeschriebene Seilwindenprüfung für Spillwinden und Seilzüge können Sie auch bei uns durchführen lassen. Sprechen Sie uns dazu gerne an.

1 Starkholzernte
2 Umlenkrollen
3 Rundschlingen
4 Rückeketten

Zusammenfassung der Änderungen durch DIN 30754

  • Unterscheidung der Anschlagmittel zwischen Heben und Ziehen in der Ebene
  • Anschlagmittel für den Bodenzug werden künftig nach FTF-Klasse unterschieden
  • Umrechnen von Sicherheitsfaktoren entfällt, FTF-Klasse ist jeweils auf Winde abgestimmt
  • Benutzerhinweise zur Prüfung, Sicherheit und Wartung sind verpflichtend

Nachtrag vom 10.04.18:

Die Zeitschrift Forstmaschinen-Profi hat in der Ausgabe 04-2018 ebenfalls einen Fachartikel (PDF) zum Thema verfasst. Auch die Kommission für Arbeitsschutz und Normung (KAN) geht in ihrem KANBrief 1/18 (PDF) auf die Norm ein. Wir danken den jeweiligen Autoren für die freundliche Genehmigung, ihre Artikel im Magazin einbinden zu dürfen.