Das alles leistet der Wald

Der Wald ist fest in unserer Kultur verankert. Er wird in Gedichten und Büchern beschrieben, ist die Bühne für Märchen und Opern, wird in Liedern besungen und in Bildern festgehalten. Vor circa 400 Millionen Jahren entwickelten sich die ersten einfachen Pflanzen. Vor rund 300 Millionen Jahren entstanden die ersten Bäume. Vor 270 Millionen Jahren enstanden dann die ersten Nadelbäume und beherrschten über 200 Millionen Jahre das Landschaftsbild. In dieser Zeit entwickelte sich auch eine Baumart, die als erdgeschichtliches Relikt bis heute überlebt hat, der Ginkgobaum. Er ist eine Übergangsart zwischen den Nadel- und Laubbaumarten. Vor rund 100 Millionen Jahren entwickelten sich dann die Laubbäume. Der Wald hat im Laufe der Zeitrechnung schwierige Zeiten erlebt, erlebt sie noch heute - er bedarf unserer Aufmerksamkeit und unseres Schutzes. Wie wir Menschen den Wald nutzen, erfahren Sie in dem Buch "Menschen im Wald - Waldnutzungen vom Mittelalter bis heute in Bildern".

Die Leistungen unserer Wälder

Unsere Wälder stellen uns - unter Mithilfe der Forstbetriebe -  folgende Leistungen zur Verfügung. Diese Leistungen nutzen wir ganz selbstverständlich und unentgeltlich.

  • Naturschutz: Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten
  • Bodenschutz: Erosions- und Lawinenschutz
  • Klimaschutz: Lärmfilter, Staubfilter, CO2-Senkung 
  • Hochwasserschutz: Schutz vor Überschwemmungen
  • Erholung: Der Wald stellt vielfältigen Erholungsraum bereit
  • Trinkwasser: Förderung der Trinkwasserqualität
  • Kulturgüter: Schutz von Kulturdenkmälern (Hügelgräbern) und traditionellen Wirtschaftsformen 

Der Wald stellt außer Holz auch andere Naturprodukte, wie zum Beispiel Wildbret, Weihnachtsbäume, Dekoreisig, Moos oder Kiefernzapfen zur Verfügung.

Die 4 Hauptfunktionen unserer Wälder

Nutzungsfunktion: Holz ist als nachwachsender Rohstoff die Einkommensgrundlage für die Waldbesitzer. Mit dem erwirtschafteten Ertrag werden unter anderem die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes finanziert.

Schutzfunktion: Die Schutzfunktionen sind in fünf verschiedene Funktionen unterteilt: Wasser-, Boden-, Klima- und Immissionsschutz und Sauerstoffproduktion/CO2-Verbrauch sowie das Binden von klimawirksamem Kohlendioxid.

Erholungsfunktion: Ein Waldspaziergang spendet Kraft für Körper und Seele. Der Blutdruck und der Stresslevel sinken und das Immunsystem wird gestärkt. Der Wald liefert auch objektiv gesehen überzeugende Daten: 

99 % weniger Staubteilchen und eine durch ätherische Öle angereicherte Luft regeneriert die Lungen. Der Schutz vor intensiver Sonneneinstrahlung und die höhere Luftfeuchte werden ebenfalls als angenehm empfunden. Im Sommer ist die Luft im Wald meist um 2-3 °C kälter. Ein unschätzbar wertvoller Erholungsort gegenüber der Hitze in der Stadt.

Bildungsfunktion: Der Begriff der Nachhaltigkeit wurde vor über 300 Jahren in der Forstwirtschaft geprägt. Nachhaltigkeit bedeutet, nur so viel zu entnehmen, wie auf natürlichem Wege nachwächst. Dieses Konzept kann auf verschiedene Bereiche übertragen werden.

Verhalten im Wald - praktische Tipps von A bis Z

Um die Funktionen des Waldes zu schützen, lesen Sie hier praktische Tipps für das richtige Verhalten im Wald.

Ameisen achten
Waldameisen sind wichtig für das Ökosystem im Wald. Ihre Nahrung besteht zum großen Teil aus Insekten, die Bäume durch ihren Fraß schädigen. Zerstören Sie diese Haufen bitte nicht, indem Sie z. B. mit einem Stock darin herumstochern.

Angeln
Zum Angeln in Wildgewässern ist ein gültiger Angelschein notwendig. 

Aufsammeln von Holz
Am Boden liegende Äste, Rinde und Holz dürfen in geringen Mengen zum Eigengebrauch gesammelt werden. Das Fällen von Bäumen, das Abschneiden oder Abreißen von Ästen ist verboten. 

Bäche
Naturbäche mit ihrem kalten und klaren Wasser eignen sich hervorragend für ein erfrischendes Fußbad. Fließgewässer dürfen nicht aufgestaut werden. Auf Uferbereiche und Feuchtbiotope ist zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt in jedem Fall Rücksicht zu nehmen. Bitte betreten Sie diese nicht.

Beschädigen von Bäumen
Bäume sind Lebewesen. Das Einschneiden der Rinde verletzt den Baum und führt zu Wundstellen, die den Weg für Krankheitserreger und Baumschädlinge öffnen. „Liebesbeweise“ oder andere „Verewigungen“ können damit zum Absterben des Baumes führen.

Besteigen von Bäumen
Das Klettern auf Bäumen macht eine Menge Spaß und ist eine große Herausforderung. Denken Sie aber daran, dass dies „auf eigene Gefahr“ geschieht. Achten Sie vor dem Klettern darauf, dass keine Tiere wie z. B. brütende Vögel gestört werden. Alles Wissenswerte über Seiltechnik und das passende Equipment finden Sie im Grube Onlineshop in der Kategorie Baumpflege.

Betretungsverbote
Für einige empfindliche und leicht zu schädigende Forstflächen besteht ein Betretungsverbot. Forstkulturen (Schonungen) und Pflanzgärten dürfen z. B. nicht betreten werden. Gleiches gilt für gesperrte bzw. eingezäunte Flächen und Wege. Ein Betretungsverbot besteht in einigen Ländern auch für Waldflächen, die aus Forschungsgründen unberührt bleiben sollen, hierzu zählen Naturwaldzellen. Hinweisschilder machen auf die Betretungsverbote aufmerksam.

Gewitter
Wer Schutz unter einem Baum sucht, kann in jedem Fall vom Blitz getroffen werden. Daher bitte nicht unter hohe, freistehende Bäume stellen. Sie sollten sich lieber im offenen Gelände mit geschlossenen Füßen und eingezogenem Kopf auf den Erdboden hocken. Im Wald bieten niedriges Gebüsch und Dickungen Schutz. Sicher ist man im Innenraum von geschlossenen Fahrzeugen, die den Blitz ableiten.

Grillen/Lagerfeuer
Generell ist offenes Feuer im Wald verboten. Ausnahmen bilden ausgewiesene Grillplätze. Zur Vorsicht sollte man sich im Vorfeld bei der zuständigen Kommune erkundigen. Zum Beispiel heißt es im Waldgesetz von Baden-Württemberg: Offenes Feuer ist im Wald dann erlaubt, wenn die Feuerstelle mehr als 100 Meter von den Bäumen entfernt ist. Aber auch das ist mit Vorsicht zu genießen. Funkenflug und unachtsam weggeworfene Zigarettenkippen erhöhen die Brandgefahr um ein Vielfaches. Siehe auch Punkt Rauchen.

Hochsitze und andere Einrichtungen
Jagdliche, fischereiwirtschaftliche, imkerliche und forstliche Einrichtungen dürfen nur von befugten Personen betreten oder benutzt werden.

Hunde ausführen
Auch Hunde, die „aufs Wort“ gehorchen, müssen in einigen Bundesländern im Wald an der Jagdhundeleine  geführt werden. Wir empfehlen, Hunde im Wald immer an der Leine zu führen oder sich vorher genau über die jeweiligen Regelungen zu erkundigen. Für Hunde der zuständigen Förster und Jäger gilt diese Anleinpflicht nicht. 

Jagd
Die Jagd ist in Deutschland nur mit einem gültigen Jagdschein möglich. Zudem müssen weitere jagdrechtliche Bestimmungen berücksichtigt werden. Die Jagd dient dem Erhalt der heimischen Tierwelt. Es werden Wildbestände reguliert und die Anzahl der Wildtiere an den jeweiligen Lebensraum angepasst. Gleichzeitig werden zahlreiche Hegemaßnahmen durchgeführt z. B. das Anlegen von Feuchtbiotopen, Pflanzungen von Streuobstwiesen und Fütterungen in den Notzeiten.

Joggen und Spielen
Hier gelten dieselben Bestimmungen wie beim Betreten und Wandern. Wir raten, beim Laufen auf den Wegen zu bleiben, um die Tiere im Wald möglichst wenig zu stören und die eigene Verletzungsgefahr zu minimieren.

Klettern
In den Hoch- und  Mittelgebirgen hat das Sportklettern zugenommen. Felsen stellen häufig einen wichtigen Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten dar. Die Nutzung von ausgeschilderten Kletterfelsen ist daher die Voraussetzung für einen naturschonenden Klettersport.

Kraftfahrzeuge
Aus Gründen des Wildschutzes und der unbeschwerten Erholung dürfen motorisierte Fahrzeuge - mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen - Waldwege nur dann befahren, wenn eine Sondererlaubnis vorliegt, wie z. B. bei Waldbesitzern oder Forstbediensteten.

Mountainbiking
Querfeldein- oder Crossfahren ist ohne gesonderte Genehmigung grundsätzlich verboten. Das Mountainbiking und insbesondere das Off-Road-Fahren kann zu Schäden an Boden und Vegetation sowie Belastung von Wildtieren führen. Die Zerstörung der Pflanzendecke und das regelmäßige Befahren von Bergwegen fördern die Erosion und verschlechtern die Qualität der Wanderwege. Downhill-Fahrten bedeuten eine besonders starke Belastung für die Umwelt. Für Veranstaltungen müssen gesonderte Genehmigungen bei den Forstbehörden eingeholt werden.

Müll
Im Wald zurückgelassener Müll führt dazu, dass der Boden und das Grundwasser verunreinigt werden. Der liegengelassene Müll bedroht die Gesundheit der Tiere, die sich an Glasscherben, Blechteilen und Kronkorken verletzen können und Plastiktüten oft als Nahrung aufnehmen. In Schnüren und Drähten können sich Wildtiere verfangen, tiefe Einschnürungen führen dann oft zum Tod.

Musik oder Lärm
In Schutzgebieten ist von allen Ruhestörungen abzusehen, die Wildtiere, aber auch andere Waldbesucher stören könnten. Bei Belästigung anderer Erholungsuchender durch laute Musik können in nicht geschützten Wäldern Geldbußen erhoben werden. Genießen Sie lieber die waldtypische Geräuschkulisse, wie z. B. Vogelstimmen und Spechtgeklopfe. Ein unvergleichliches Hörerlebnis und ideal zur Entspannung.

Organisierte Sportaktivitäten
Für Sportveranstaltungen sind Genehmigungen bei den Forstbehörden und/oder den Waldbesitzern einzuholen. In Schutzgebieten sind sie in der Regel untersagt.

Parken
Das Parken im Wald oder auf Waldwegen ist nicht erlaubt. Bitte benutzen sie die besonders gekennzeichneten Wanderparkplätze. PKW mit Katalysatoren können im Sommer, wenn sie auf trockenen Wald- und Wiesenwegen abgestellt werden, Waldbrände verursachen. Der Katalysator wird während der Fahrt sehr heiß, sodass die Gefahr besteht, dass sich darunter befindende Vegetation entzündet.

Picknick
Ein Picknick im Wald ist grundsätzlich erlaubt und bietet die Gelegenheit zu einem schönen Naturerlebnis. Ausnahmen bestehen in Schutzgebieten. Der entstehende Müll muss selbstverständlich mitgenommen werden.

Radfahren und Reiten
Das Radfahren und Reiten im Wald ist nur auf geeigneten bzw. gekennzeichneten Straßen und Wegen erlaubt. Die Länder haben die Möglichkeit zu näheren Regelungen. Sind gekennzeichnete Reit- und Radwege vorhanden, dürfen nur diese zum Reiten bzw. Radfahren genutzt werden.

Rauchen
Achten Sie bitte darauf, dass das Rauchen im Wald in vielen Bundesländern vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten ist (in Sachsen-Anhalt vom 15. Februar bis 15. Oktober). In den Wäldern von Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen herrscht sogar ein ganzjähriges Rauchverbot.

Sammeln von Beeren, Nüssen und Pilzen
Beeren, Nüsse, Pilze, Kräuter, aber auch Blumen können, sofern sie nicht geschützt sind, in der Regel gepflückt oder gesammelt werden. Diese Produkte des Waldes dürfen jedoch nur zum eigenen Gebrauch in kleinen Mengen mit nach Hause genommen werden. Für das Sammeln zu gewerblichen Zwecken oder in größeren Gruppen ist eine Genehmigung des Waldbesitzers erforderlich. Ganze Pflanzen mit Wurzelballen darf man in der Regel nicht entnehmen. In Naturschutzgebieten ist das Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten zum Erhalt der Tier- und Pflanzenwelt meistens vollständig untersagt. Beim Sammeln von am Boden wachsenden Früchten sollten Sie darauf achten, dass diese vor dem Verzehr gründlich gewaschen und gekocht werden, da sonst die Gefahr einer Fuchsbandwurminfektion besteht.

Skilanglauf
In einigen Bundesländern ist das Skifahren im Wald überall erlaubt, in anderen wiederum ist es außerhalb von Wegen, sprich Loipen bzw. Pisten, grundsätzlich verboten. Besonders im Winter kann das Aufscheuchen von Wild zu einem starken Verzehr der letzten Kraftreserven der Tiere führen. Bleiben Sie daher bitte auch beim Winterspaziergang immer auf den gekennzeichneten Wegen. Organisierte Wintersport-Veranstaltungen bedürfen einer Genehmigung. Loipen und Pisten ohne geschlossene Schneedecke sollten nicht befahren werden, da hierdurch der Boden verdichtet und die natürliche Bodendecke beschädigt wird.

Sperren von Wäldern für die Besucher
Bei Baumfällarbeiten oder anderen Waldarbeiten, können Waldflächen für Besucher gesperrt werden. Dies geschieht zu Ihrer eigenen Sicherheit, denn gerade bei Fällarbeiten besteht durch die fallenden Bäume Lebensgefahr! Bei Waldbränden oder starken Stürmen kann der Wald aus Sicherheitsgründen ebenfalls gesperrt werden. Passende Beschilderung für das Absperren von Flächen finden Sie bei uns im Onlineshop in der Kategorie Forstschilder & Warnschilder.

Waldbrandschutz
Über die lokale Presse und Hinweistafeln bekommen Sie Auskunft über die aktuelle Brandgefahr. In Bundesländern, die das System der Waldbrandwarnstufen eingesetzt haben, ist bei der höchsten Waldbrandwarnstufe (4) das Verlassen der Wege untersagt. Hiermit soll verhindert werden, dass durch fahrlässiges Verhalten ein Waldbrand ausgelöst wird.

Waldtiere
Alle Waldtiere stehen unter Schutz und dürfen nicht unnötig gestört werden. Dazu gehört auch das Aufsuchen der Tiere, um sie zu fotografieren. Was für uns Menschen Erholung und Entspannung ist, kann für die Tiere des Waldes Stress bedeuten. Wir bitten Sie daher in der Brut- und Setzzeit (April bis Juni) und im Winter um besondere Rücksicht bei Spaziergängen und Radtouren im Wald.

Wandern
In der Regel darf der Waldbesucher die Wege verlassen. Einschränkungen bestehen in Schutzgebieten und in Schleswig-Holstein, wo die Wege nur in den Erholungswäldern verlassen werden dürfen. Für kleine Rundgänge und ausgedehnte Wanderungen steht Ihnen in den Wäldern ein gut markiertes Wanderwegenetz zur Verfügung.

Wohnmobile
Grundsätzlich ist die Übernachtung und das Aufstellen von Wohnmobilen in Wäldern verboten. In einigen Bundesländern werden mit Erlaubnis der Forstverwaltung und der Waldbesitzer Ausnahmen gemacht.

Zecken
Zecken trifft man überwiegend in Wäldern mit Unterholz an. Sie sitzen auf Büschen und Gräsern, und nicht, wie vielfach angenommen, auf Bäumen. Gefährlich für uns Menschen sind die Erreger in Zecken, die durch einen Biss von ihnen übertragen werden können. 

Zelten
Das Schlafen im Freien, z. B. in einem Schlafsack, ist erlaubt. Das Bauen fester Unterstände oder Hütten und das Aufbauen von Zelten ist verboten bzw. genehmigungspflichtig.