Was ist ein Wildunfall?

Ein Wildunfall ist ein Verkehrsunfall, der durch die Kollision mit einem Wildtier oder durch ein Ausweichmanöver wegen eines Wildtieres verursacht wird, wodurch ein Schaden am Fahrzeug entstanden ist. Von Wildunfällen betroffen ist insbesondere das Haarwild nach § 2 BJagdG (Bundesjagdgesetz). Zu den betroffenen Tierarten gehören unter anderem

  • Damwild, Rotwild, Rehwild und Elchwild
  • Schwarzwild
  • Feldhase und Wildkaninchen
  • Fuchs, Luchs, Dachs und Wildkatze
  • Mauswiesel, Hermelin, Steinmarder, Baummarder und Iltis.

Keine Wildunfälle im Sinne der Versicherung sind meist das Überfahren von Vögeln, Haus- und Nutztieren oder Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen.

Verhalten bei Wildunfall: Sicherungspflichten nach einem Wildunfall

Nach einem Wildunfall ist besonnenes Handeln wichtig. Zuallererst sollten Sie Maßnahmen einleiten, die der eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer dienen. Aktivieren Sie den Warnblinker Ihres Fahrzeugs, ziehen Sie entsprechende Warnbekleidung an und sichern Sie die Unfallstelle durch das Aufstellen eines Warndreiecks. Erst wenn Sie alle sichernden Maßnahmen sorgfältig erledigt haben, sollten Sie nach dem Wild sehen und die Polizei unter der Notrufnummer 110 rufen. Für die Sicherheit des Straßenverkehrs und für das verletzte Wildtier ist es im Übrigen sehr hilfreich, wenn Sie in der genannten Weise auch dann handeln, wenn Sie lediglich Zeuge eines Wildunfalls werden, bei dem der Verursacher einfach weiterfährt. Lebt das Wild noch, kommt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz in Betracht ebenso wie eine Verletzung der in der Straßenverkehrsordnung normierten Verkehrssicherungspflichten.

Der richtige Umgang mit dem verletzten Wild

Das Sichern der Unfallstelle nach einem Wildunfall schließt das Wild mit ein. Das Verhalten im Umgang mit dem Wild ist von dessen Größe und auch davon abhängig, ob es noch lebt oder bereits tot ist.

Nähern Sie sich vorsichtig und leuchten Sie das Tier mit einer Taschenlampe an. Bedenken Sie, dass sich angefahrene Tiere wehren und panisch reagieren können. Das gilt insbesondere für Schwarzwild, Damwild, Rotwild und Rehwild.

Ist das Tier bereits verendet, darf es auf keinen Fall einfach mitgenommen werden. Damit machen Sie sich strafbar, da Ihr Handeln den Straftatbestand der Jagdwilderei erfüllt. Sollte das Tier noch nicht verendet sein, kontaktieren Sie schnellstmöglich die Polizei oder/und den Jagdausübungsberechtigten, sofern er Ihnen bekannt ist.

Wildunfall Meldepflicht: Wer über einen Wildunfall informiert werden muss

Grundsätzlich besteht eine Wildunfall-Meldepflicht gegenüber dem Jagdausübungsberechtigten. Das richtige Verhalten bei einem Wildunfall ist deshalb, die Polizei zu rufen, die nicht nur den Unfallhergang aufnimmt, sondern sich auch um das angefahrene oder tote Wild kümmert und den Wildunfall dem Jagdpächter, dem Jagdaufseher oder dem Wildhüter meldet.

Auch wenn ein angefahrenes Tier nach einem Wildunfall im Wald verschwindet, sind Sie verpflichtet, die Polizei zu rufen. Merken Sie sich hierfür die Fluchtrichtung des Wildtieres. Nur so kann es gefunden und gegebenenfalls von seinem Leid erlöst werden.

Der Jagdausübungsberechtigte wird sich um verletztes Wild kümmern und gegebenenfalls eine Nachsuche durchführen. Nicht zu seinen gesetzlichen Aufgaben gehört die Bergung des überfahrenen Wildes, allerdings wird auch dies meist von den zuständigen Jägern ehrenamtlich übernommen.

Wildunfälle reduzieren und vermeiden

Aufgrund der hohen Unfallzahlen mit Wild ist es im Interesse von Tier und Mensch, Wildunfälle zu reduzieren und bestenfalls ganz zu vermeiden. Hierzu gibt es einige Verhaltensregeln, die das Fahrverhalten betreffen sowie Sicherungsmaßnahmen, die das Wild besser vor der Gefahr durch Autos schützen.

1. Achten Sie auf das richtige Fahrverhalten

Richtiges Fahrverhalten bedeutet, dass Sie mit dem Hinweis auf Wildwechsel durch Warnschilder unverzüglich die Geschwindigkeit verringern und konzentriert weiterfahren sollten. Das gilt insbesondere für die frühen Morgenstunden und die Abenddämmerung, bei Auftreten von Nebel sowie in der Nacht. Besondere Vorsicht ist in der Blatt- oder Brunftzeit von Juli bis August sowie von September bis Januar geboten, wenn viele Tiere auf Brautschau sind und deshalb spontaner agieren.

Fahren Sie zu den genannten Zeiten nach Möglichkeit mit Fernlicht, um die reflektierende Wirkung der Tieraugen als schnelles Erkennungsmerkmal zu nutzen. Taucht ein Wild im Scheinwerferlicht auf, blenden Sie unverzüglich ab, treten Sie auf die Bremse und hupen Sie kräftig. Damit haben Sie eine reale Chance, das Wild noch vor einer drohenden Kollision in die Flucht zu schlagen und einen Wildunfall zu vermeiden.

Nichtdestotrotz sollten unkontrollierte Ausweichmanöver gerade dort, wo nicht genügend Platz zur Verfügung steht, vermieden werden. Stattdessen sollten Sie so stark wie möglich bremsen, das Lenkrad festhalten und die Spur beibehalten.

2. Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Wildunfällen

Geeignete Sicherungsmaßnahmen, die die Zahl der Wildunfälle an gefährlichen Unfallschwerpunkten deutlich reduzieren, sind Wildwarnreflektoren, die an Leitpfähle montiert werden. Sie sind geeignete Systeme, um das spontane Überqueren von Straßen durch Wild zu verhindern. Die Reflektoren werfen das Licht der Scheinwerfer zu den Straßenseiten zurück. Auf diese Weise werden die Wildtiere vom Überqueren der Straße abgehalten.

Ähnlich effektiv ist zum Beispiel ein Duftzaun-Set Vario, die mit einer Duftnote von Bären, Wölfen und anderen Raubtieren imprägniert sind. Durch diese Sicherungsmaßnahmen können die durch Wild verursachten Unfälle an prägnanten Stellen zahlenmäßig teilweise bis zu 90 Prozent gesenkt werden.


Ein hilfreiches E-Book mit wichtigen Infos zum Verhalten bei Wildunfällen hat der Berufsverband der Rechtsjounalisten e.V. 
hier zum kostenlosen Download bereit gestellt.